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   RFH, 14.02.1934 - VI A 1949/32   

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RFH, 14.02.1934 - VI A 1949/32 (https://dejure.org/1934,149)
RFH, Entscheidung vom 14.02.1934 - VI A 1949/32 (https://dejure.org/1934,149)
RFH, Entscheidung vom 14. Februar 1934 - VI A 1949/32 (https://dejure.org/1934,149)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter

    Im Falle der späteren Veräußerung des Gebäudes zu einem den Baukosten entsprechenden Betrag würde dem Vermieter der von den Herstellungskosten abgezogene "Mieterzuschuß" zufließen, ohne daß er der Einkommensteuer unterlegen hätte (vgl. hierzu bereits Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Februar 1934 VI A 1949/32, RStBl 1934, 606).
  • BFH, 07.11.1950 - I 20/50 U

    Vermietung von Wohnungen einer Wohnhaushausgesellschaft an ihre Gesellschafter -

    Die vom Finanzgericht vertretene Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Vorschüsse bei den Vermietern (siehe hierzu auch die Entsch. des RFH VI A 1949/32 vom 14. Februar 1934, Slg. Bd. 35 S. 245, Reichssteuerbl. 1934 S. 606, und des OFH IV 61/49 vom 25. November 1949, Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen 1950 S. 31. Steuerblatt der Hansestadt Hamburg 1950 S. 66, sowie Abschnitt 173 der Verwaltungsanordnung vom 5. Juli 1950 betreffend Einkommensteuer-Richtlinien für die Zeit vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949, Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen 1949/50 S. 349, 399).
  • BFH, 06.10.1953 - I 55/53 U

    Steuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen von Nutzungsberechtigten für die

    1934 S. 394, und VI A 1949/32 vom 14. Februar 1934, RStBl.
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